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   BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75   

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BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75 (https://dejure.org/1976,667)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1976 - 2 BvR 930/75 (https://dejure.org/1976,667)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 930/75 (https://dejure.org/1976,667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einlegung des Einspruchs - Strafbefehl - Verzögerungen der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Versäumung der Frist - Bußgeldbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 341
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Beschlüssen vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - und vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 - entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden.

    Das aber geschieht, wenn dem Bürger als Verschulden angelastet wird, daß er auf die normale, den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost entsprechende Postlaufzeit vertraut hat (Beschluß vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 -).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
    Daß die Anforderungen daran nicht überspannt werden dürfen, was ein Betroffener veranlaßt haben und vorbringen muß, um bei einer Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Strafbefehls- wie das Bußgeldverfahren in gleicher Weise entschieden (vgl. BVerfGE 38, 35 (38); 40, 88 (91), jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Beschlüssen vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - und vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 - entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
    Daß die Anforderungen daran nicht überspannt werden dürfen, was ein Betroffener veranlaßt haben und vorbringen muß, um bei einer Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Strafbefehls- wie das Bußgeldverfahren in gleicher Weise entschieden (vgl. BVerfGE 38, 35 (38); 40, 88 (91), jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Dieser Maßstab für die verfassungskonforme Auslegung des Merkmals "Verschulden" in § 44 StPO gilt auch dann, wenn die Vorschrift gemäß § 52 OWiG im Bußgeldverfahren anzuwenden ist (BVerfGE 41, 341 ).
  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 A 463/15

    Wiedereinsetzung (abgelehnt); Behörden-/Gerichtskurier; Übermittlung per Telefax

    8 Die Glaubhaftmachung erfordert, dass dem Gericht mit den Beweismitteln des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 294 Abs. 1 ZPO die Überzeugung von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs vermittelt wird (BVerfG, Beschl. v. 2. Juli 1974, BVerfGE 38, 35, 39; Beschl. v. 11. Februar 1976, BVerfGE 41, 341, 343 f.; Beschl. v. 26. März 1997, NJW 1997, 1770).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356), daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes "Verschulden" zugerechnet werden.
  • BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg einer Beschwerde -

    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 872/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung oder

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 41, 341 ; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 46, 404).
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 850/11

    Beihilfe, implantologische Leistungen, fiktive Kosten

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